Nachdem wir den Förderverein im Herbst 2014 gegründet hatten, stand in diesem Jahr die erste Überprüfung des Finanzamtes Wolfenbüttel an. Dabei wurde geprüft, ob unser Förderverein ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne des §§ 51 ff. AO dient.

Das Finanzamt stellte fest, das die Satzungszwecke den § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und 21 AO dienen und wir somit weiterhin berechtigt sind, für Spenden Spendenquittungen auszustellen.

Damit können wir unsere Arbeit weiterhin uneingeschränkt zum Wohle der Kinder und Jugendlichen der Jugendabteilung des BV Germania Wolfenbüttel fortführen und freuen uns natürlich über weitere Spenden.

Gerne können wir auch projektbezogene Spenden gemeinsam realisieren.